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Der Nacht 70er in der Begutachtung

Die Wirtschaftskammer begrüßt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die heute in Begutachtung ging. Darin vorgesehen ist unter anderem die Anhebung des Geschwindigkeitslimits für lärmarme Lkw in der Nacht von 60 auf 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen. „Diese Maßnahme ist aus drei Gründen sinnvoll: nämlich aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes sowie aus wirtschaftlicher Sicht. Wir sehen die Initiative von Bundesminister Norbert Hofer daher sehr positiv“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Nacht-70er ist für Unternehmen praxistauglicher

Der bisherige Nacht-60er für Lkw war einerseits problematisch, weil er auf Autobahnen und Schnellstraßen einen großen Geschwindigkeitsunterschied zu Pkw mit sich brachte. Andererseits war der Spritverbrauch höher, weil Motoren und Getriebe der Lkw nicht auf 60km/h ausgelegt sind. Dasselbe gilt für den Ausstoß von Stickoxiden, wo die Motoren auf 80km/h optimiert sind. „Und was die Lärmbelastung anbelangt, ist der Unterschied zwischen 60 km/h und 70km/h kaum messbar. Das heißt, der Nacht-70er ist für unsere Unternehmen nicht nur wesentlich praxistauglicher als der Nacht-60er, sondern auch umweltfreundlicher“, so Kopf abschließend.

30.04.2019

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